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Bringschuld
Bei der Bringschuld liegen sowohl Leistungsort als auch Erfolgsort bei dem Wohn- bzw. Geschäftssitz des Gläubigers. Der Schuldner hat die von ihm geschuldete Leistung bei dem Gläubiger zu erbringen.
(Letzte Aktualisierung: 11.06.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt