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Befristung
Das befristete Rechtsgeschäft enthält eine Bestimmung, welche die Wirkungen des Geschäfts von dem Eintritt eines zukünftigen, gewissen Ereignisses abhängig macht (vgl. § 163 BGB).
(Letzte Aktualisierung: 23.02.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt