https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/versicherungsrecht/vhb
VHB
Die Abkürzung steht für die Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen, aktuell VHB 2010 (sog. Quadratmetermodell = eine Methode zur Bemessung des Gesamtwerts des Hausrates). Es handelt sich um die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Die Bedingungen sind nicht zwingend, Abweichungen sind möglich.
(Letzte Aktualisierung: 13.05.2016)