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Versicherungsrecht

Loss of Licence-Versicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine ganz spezielle Art von Versicherung für Berufspiloten, die einer Berufsunfähigkeitsversicherung ähnlich ist.

Siehe auch OLG Köln, Urt. v. 20.11.2018 – 9 U 32/18, RuS 2019, 100:

„1. Zahlt die Krankentagegeldversicherung fortlaufend das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, so sind diese Zahlungen als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten.

2. Ein zeitweiliger Rentenbezug wegen vorübergehender Fluguntauglichkeit bei einer sog. „Loss of Licence“-Versicherung eines Piloten stellt keine Berufsunfähigkeitsversicherung im Sinne von § 15 lit. b Nr. 30 BM/KT 2009 dar.

3. Dies ergibt sich aus der Spezialität dieser Versicherung zur Absicherung eines besonderen Risikos der Berufsgruppe „Pilot“, welches von den übrigen Verdienstausfallversicherungen nicht erfasst ist.“

(Letzte Aktualisierung: 18.03.2019)

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Stephan Schmid
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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