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Claims-made-Prinzip (Versicherungsfall)
Vor allem im anglo-amerikanischen Rechtsbereich und in den Haftpflichtversicherungen international agierender Unternehmen wird der Versicherungsfall regelmäßig auf der Grundlage des Claims-made-Prinzip bestimmt. Danach kommt es unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem der haftungsbegründende Pflichtenverstoß oder aber der Schadeneintritt erfolgte, auf den Zeitpunkt an, zu dem der Geschädigte gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche geltend macht.
Das vorbeschriebene Prinzip kann für den Versicherungsnehmer vorteilhaft sein, weil der Versicherungsschutz sich an den jeweils aktuellen Deckungssummen und Bedingungen ausrichtet. Nachteile entstehen dann, wenn ohne weitere Vereinbarungen nach Ablauf der Police Ansprüche wegen bereits eingetretener Schäden geltend gemacht werden, die dann nicht mehr durch die Versicherung gedeckt sind.
Siehe auch für den Bereich der D&O Versicherung BGH, Urt. v. 13.04.2016 – IV ZR 304/13, veröffentlicht u. a. in DB 2016, 1127.
(Letzte Aktualisierung: 24.05.2016)
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