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Betriebsschließungsversicherung
Bei der Betriebsschließungsversicherung sind Vermögensschäden versichert, die dem Inhaber des versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass eine Behörde infolge des Auftretens einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers am Versicherungsort die Betriebsschließung oder sonstige Maßnahmen anordnet. Die Betriebsschließungsversicherung ist der Betriebsunterbrechungsversicherung ähnlich.
Siehe auch unsere Ausführungen zum Begriff Betriebsunterbrechungsversicherung sowie unser Dienstleistungsangebot anlässlich der Coronavirus-Krise. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird über die Auslegung von Versicherungsbedingungen, die die Betriebsschließungsversicherung betreffen, gestritten (siehe dazu u. a. LG Mannheim, Urt. v. 29.04.2020 – 11 O 66/20 und LG München I, Urt. v. 01.10.2020 – 12 O 5895/20).
(Letzte Aktualisierung: 09.11.2020)
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