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Versicherungsrecht

AUB

Hinter der Abkürzung verbergen sich die Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, AUB (aktuell AUB 2014). Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Bekanntgabe von Versicherungsbedingungen für den Bereich der Unfallversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDF), an die die Versicherungsgesellschaften nicht gebunden sind. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

(Letzte Aktualisierung: 09.02.2016)