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Verkehrsrecht

Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand kommt insbesondere bei der fiktiven Schadensabrechnung zum Tragen.

Er ist derjenige Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen und errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert  des unfallbeschädigten Fahrzeuges.

(Letzte Aktualisierung: 06.03.2020)