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Verkehrsrecht

Schwacke / Schwacke-Liste

Die Schwacke-Liste, stellt eine Auflistung von Kraftfahrzeugen dar. Hintergrund ist die Ermittlung eines ungefähren Wertes bzw. Restwertes eines gebrauchten Kfz.

Die Schwacke-Liste stellt u .a. eine bedeutsame Grundlage für die Ermittlung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall dar. Tatsächlich verbergen sich hinter dem Namen Schwacke eine ganze Reihe von Publikationen, die die Grundlage für Schätzungen, so v. a. auch für die Nutzungsausfall­entschädigung nach einem Verkehrsunfall bilden.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Fracke.

(Letzte Aktualisierung: 14.01.2019)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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