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Schadensersatz
Unter dem Begriff Schadensersatz versteht man den Anspruch auf Wiedergutmachung aller Schäden, die dem Geschädigten durch eine schuldhafte Verletzung entstanden sind.
Damit ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, ist die Rechtswidrigkeit der Schädigung und deren Kausalität zu beweisen. Im Straßenverkehrsrecht wird der Schadensersatz üblicherweise untergliedert in Sachschäden und Personenschäden.
Sachschäden sind z.B.:
- Reparaturkosten konkret oder fiktiv, Umbaukosten, Totalschaden, Neuwagen
- Wertminderung / Merkantiler Minderwert
- Auslagenpauschale / Kostenpauschale
- Mietwagen oder Nutzungsausfall / Vorhaltekosten
- Abschlepp- und Bergungskosten / Kosten der Abmeldung, Ummeldung, Neuanmeldung
- Standkosten / Finanzierungskosten / Entsorgungskosten / Restbenzin / Verbringungskosten
- Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
- Sachschäden an anderen Gegenständen (so etwa Kleidung, Brillen, Taschen) Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
Personenschäden sind z.B.:
- Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden
- Heilbehandlungskosten / Besuchskosten naher Angehöriger/ Arztkosten / Verdienstausfallschaden
- Schadensersatz bei Tötung / Ansprüche des Erben / Unterhaltspflichten
- Schäden von Angehörigen / Schockschäden / sonstige Kosten
- Dauerhafte Beeinträchtigung / Rente / vermehrte Bedürfnisse / Umschulung / Nachteile für das Fortkommen / Haushaltsführungsschaden
(Letzte Aktualisierung: 02.02.2018)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de