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Verkehrsrecht

Schadenfreiheitsklasse (Übertragbarkeit)

Die Frage, ob eine Übertragung der Schadensfreiheitsklassen auf andere Personen möglich ist, stellt sich unter anderem, wenn aufgrund Alters das Fahrzeug nicht mehr genutzt wird und auch dann, wenn es um Todesfälle geht.

Grundsätzlich ist eine solche Übertragung durchaus möglich. Es gibt verschiedene Versicherer die eben eine solche Möglichkeit bieten. Dazu muss genau in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut werden.

Das Angebot gilt meistens nur für nahe Angehörige, Ehegatten, Kinder, Enkel sowie Lebenspartner.

Eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse ist jedoch nur insoweit möglich, wie der übernehmende potenziell selbst in den Jahren seit Führerscheinerwerb schadenfreie Jahre hätte erwerben können. Jemand der somit erst seit 5 Jahre einen Führerschein hat, kann nicht eine Schadensfreiheit von 30 Jahren übernehmen. Hier würde sodann eine Anpassung auf 5 Jahre erfolgen, welche jedoch auch von großem Vorteil sein kann.

Als grundsätzliche Voraussetzung für die Übernahme muss der Übernehmende glaubhaft machen, dass er zu einem großen Teil mit den auf den Übertragenden gemeldeten Fahrzeugen gefahren ist.

Um genau zu prüfen, ob eine Übernahme möglich ist, sollte ein schriftlicher Antrag an die Versicherung gestellt werden.

(Letzte Aktualisierung: 20.06.2016)