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Restalkohol
Sollte der Führer eines Kfz Alkohol im Blut haben, so hängt eine Strafbarkeit oder ein Ordnungswidrigkeitenverstoß von der BAK ab. Auch wenn der Fahrer vor geraumer Zeit Alkohol getrunken hat, kann noch Restalkohol nachgewiesen werden. Eine Ordnungswidrigkeit begeht der Führer eines Kfz ab Erreichen einer 0,5 Promille-Grenze. Strafbar macht sich der Führer eines Kfz bei relativer Fahruntüchtigkeit und absoluter Fahruntüchtigkeit.
(Letzte Aktualisierung: 09.02.2017)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
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