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Regulierungsermessen
Zu den vertraglich vereinbarten Rechten eines Kfz-Haftpflichtversicherers gehört das Regulierungsermessen. Mit anderen Worten, der Versicherer muss sich nicht an ein Regulierungsverbot, welches ihm sein Kunde ausgesprochen hat, halten. Verunfallt ein Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug, dann muss er sich mit der Regulierung des Schadens des Gegners abfinden, auch wenn er hierdurch in seiner Versicherung höher gestuft wird und mithin zukünftig höhere Versicherungsprämien zu zahlen hat.
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausübung des Regulierungsermessens ist aber stets, dass der Versicherer eine Prüfung der Sachlage des Einzelfalles vornimmt und hierbei keine unsachgemäße und offenkundig falsche Entscheidung trifft.
(Letzte Aktualisierung: 25.02.2014)
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