https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/verkehrsrecht/punktereform
Punktereform
Ab dem 1. Mai 2014 gelten die neuen Regeln für Bußgelder und Punkte in der Verkehrssünderdatei (jetzt offiziell Fahreignungsregister, FAER) in Flensburg.
Nach bisherigem Recht war der Führerschein ab 18 Punkten weg. Nach dem ab Mai 2014 maßgeblichen Recht ist das bereits bei 8 Punkten der Fall.
Zum Stichtag 1. Mai sind dann noch nicht gelöschte Punkte nach bisher maßgeblichem Recht in die neue Punktetabelle umzurechnen. Wie das geht, zeigt die folgende Übersicht:
Punkte nach „altem“ Recht | Punkte nach „neuem“ Recht |
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
>= 18 Punkte | 8 Punkte |
Siehe auch alles zur Bußgeldprüfstelle.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2014)
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