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Neutralisation
Siehe dazu etwa OLG Koblenz, Beschl. v. 15.09.2021 – 12 U 1039/21. Im Leitsatz zu 1.) heißt es:
„Ereignet sich ein Verkehrsunfall im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem von dem einen Fahrzeugführer vorgenommen Abbiegevorgang nach links, andererseits aber auch im gleichfalls unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem von dem anderen Fahrzeugführer durchgeführten Einfahrvorgang auf eine Bundesstraße, spricht gegen beide Fahrzeugführer jeweils ein Anscheinsbeweis, so dass sich im Ergebnis zwei Anscheinsbeweise gegenüberstehen mit der Folge, dass keiner der Anscheinsbeweise zur Anwendung zu bringen ist (Gedanke der ´Neutralisierung´).“
(Letzte Aktualisierung: 04.02.2022)
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