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MessEG
Die Abkürzung steht für das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz) v. 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.04.2016 (BGBl. I S. 718) geändert worden ist.
(Letzte Aktualisierung: 09.09.2019)
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