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Hauptuntersuchung (HU)
Hier geht es um die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern nach § 29 StVZO.
Siehe auch BGH, Urt. v. 15. 04. 2015 – VIII ZR 80/14:
„Die im Kaufvertrag enthaltene Eintragung ´HU neu´ beinhaltet bei interessengerechter Auslegung die stillschweigende Vereinbarung, dass sich das verkaufte Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe in einem für die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO geeigneten verkehrssicheren Zustand befinde und die Hauptuntersuchung durchgeführt sei (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteil vom 24. Februar 1988 – VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280 ff. [´TÜV neu´]).“
(Letzte Aktualisierung: 18.08.2022)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de