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Verkehrsrecht

Händlereinkaufswert

Unter dem Händlereinkaufswert versteht man den Betrag, den man von einem Kfz-Händler für ein an diesen zu veräußerndes Fahrzeug erhält. Unberücksichtigt bleiben hierbei Begleitumstände, wie beispielsweise die Inzahlungnahme beim Kauf eines Neufahrzeuges oder Ähnliches.

(Letzte Aktualisierung: 09.09.2013)