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Verkehrsrecht

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist nicht mit dem Führerschein gleichzusetzen. Der Führerschein dient dazu, die Fahrerlaubnis nachzuweisen. Die Fahrerlaubnis muss man beantragen und durch das Bestehen der Fahrprüfung seine Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen darlegen.

Die Erlaubnis kann für verschiedenen Typen von Kraftfahrzeugen erteilt werden. Diese sind aufgeteilt in sogenannten Fahrzeugerlaubnisklassen.

(Letzte Aktualisierung: 21.04.2017)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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