https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/verkehrsrecht/ekfv
eKFV
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) v. 06.06.2019 (BGBl. I S. 756).
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Elektrokleinstfahrzeuge.
(Letzte Aktualisierung: 09.10.2020)