https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/subvention-paragraf-264-stgb
Subvention (§ 264 StGB)
Eine Subvention im Sinne des § 264 StGB (Subventionsbetrug) ist nach § 264 Abs. 8 Satz 1 StGB
„1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.“
(Letzte Aktualisierung: 05.05.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt