Startseite | Stichworte | Rücksichtslos (§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB)
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/ruecksichtslos/
https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/ruecksichtslos
Strafrecht/Strafprozessrecht

Rücksichtslos (§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB)

Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt.

Das OLG Stuttgart verneint ein rücksichtsloses Überholen, wenn dem betreffenden Kraftfahrer ein Augenblicksversagen unterstellt werden kann (OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.08.2017 – 3 Rv 25 Ss 606/17).

(Letzte Aktualisierung: 06.11.2017)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten