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Obsoleszenz (geplant)
Unter einer geplanten Obsoleszenz versteht man den Umstand, dass der Hersteller eines Produkts dieses gezielt so fertigt, dass es nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums abnutzt bzw. durch ein neues Produkt ersetzt werden muss.
Zur Strafbarkeit geplanter Obsoleszenz siehe etwa den Beitrag von Hoven in NJW 2019, 3113 ff.
(Letzte Aktualisierung: 06.11.2019)
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Gregor Heiland
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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