https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/ne-bis-in-idem
Ne bis in idem
Hier geht es um das sog. Doppelbestrafungsverbot. Dieses ist im Wesentlichen in Art. 103 Abs. 3 GG verankert. Siehe aber auch Art. 50 EU-GRC.
Siehe auch den Kurzbeitrag von Beukelmann in NJW-Spezial 2022, 760.
(Letzte Aktualisierung: 16.01.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt