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Nachfahren (Geschwindigkeitsmessung)
Zur Aufdeckung einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit kann die Geschwindigkeit eines Kfz unter Umständen auch durch Nachfahren gemessen werden. Siehe hierzu aber OLG Hamm, Beschl. v. 10.03.2017 – 4 RBs 94/17:
„1. Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich.
2. Je kürzer die Messstrecke ist, umso genauer sind die Umstände der Messung darzustellen.“
(Letzte Aktualisierung: 05.07.2017)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
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