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Strafrecht/Strafprozessrecht

Falsches Überholen

Der BGH hat entschieden (BGH, Beschl. v. 22.11.2016 – 4 StR 501/16, u.a. veröffentlicht in RÜ 2017, 239):

„Ein falsches Fahren bei einem Überholvorgang i.S.v. § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StGB liegt vor, wenn die gefahrene Geschwindigkeit dem Fahrer ein Anhalten innerhalb der übersehbaren Strecke unmöglich macht und gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften verstößt. Durch diese Regelverstöße wird das Überholen als solches erheblich gefährlicher.“

(Letzte Aktualisierung: 26.06.2017)