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Buchstabe Z
Hierbei geht es um ein im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verwendetes Symbol russlandfreundlicher Kreise. Es besteht im Großbuchstaben „Z“. Die Verwendung kann wegen Billigung eines Angriffskrieges strafbar sein (§ 140 Nr. 2 StGB i.V.m. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 VStGB).
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2022)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt