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Zuschläge (Sonn-, Feiertage/Nachtarbeit)
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass wenn Profi-Sportler, die im Mannschaftsbus zu Auswärtsterminen fahren, die Fahrzeiten der angestellten Sportler sowie der Betreuer zur Arbeitszeit gehören. Sollte der Arbeitgeber für die Zeiten der Beförderung Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zahlen, sind diese Zuschläge daher steuerfrei (FG Düsseldorf, Urt. v. 11.07.2019 – 14 K 1653/17 L).
(Letzte Aktualisierung: 06.09.2019)
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