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Steuerrecht

Splittingtarif

Ehepaare oder gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner werden vom Finanzamt nicht getrennt veranlagt, sondern unterliegen dem Splittingtarif. Das Einkommen beider Partner wird addiert und anschließend durch zwei geteilt. Das Ergebnis dient als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Der Splittingtarif gilt nicht nur für verheiratete Personen, sondern kann auch bei Verwitweten oder getrennt Lebenden Anwendung finden. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Rahmen des Splittingtarifes können die Ehe- oder Lebenspartner selbst wählen, ob sie die Steuerklassenkombination 3 / 5 oder die Steuerklassenkombination 4 / 4 nutzen wollen. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, welche gründlich gegeneinander abgewogen werden sollten.

Splittingtarif und Steuerklassen

Für Ehepartner, die sehr unterschiedliche Verdienste erzielen, besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination 3 und 5 zu entscheiden. Dabei sollte der Ehepartner mit dem hohen Verdienst die Steuerklasse 3 und der Ehepartner mit dem niedrigen Verdienst die Steuerklasse 5 wählen. Die Steuerklasse 3 zeichnet sich durch hohe Freibeträge und niedrige Abzüge aus. Bei der Steuerklasse 5 ist das Gegenteil der Fall. Sollten beide Partner in etwa gleich viel verdienen, ist die Steuerklassenkombination 4 und 4 in der Regel besser geeignet.

Splittingtarif für Verwitwete, Geschiedene und getrennt Lebende

Verwitwete Ehe- oder Lebenspartner haben im Jahr des Todes und im darauf folgenden Jahr Anspruch auf den Splittingtarif, getrennt Lebende nur im Jahr der Trennung. Geschiedene können den Splittingtarif nicht anwenden und werden steuerlich wie Singles behandelt. Sollten sie wieder heiraten oder eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, steht ihnen der Splittingtarif erneut offen.

Vor- und Nachteile

Bereits seit längerer Zeit gibt es Diskussionen, ob der Splittingtarif noch zeitgemäß ist. Gegner des Splittingtarifes betonen immer wieder, dass der Partner, der nur sehr wenig verdient, finanziell benachteiligt ist, da er übermäßig hohe Abzüge von seinem Lohn oder seinem Gehalt hinnehmen muss. Der gut verdienende Partner wird hingegen überproportional begünstigt. Daneben werden die übrigen familiären Verhältnisse wie die Zahl der Kinder insofern nicht berücksichtigt.

Andererseits bietet der Splittingtarif eine ganze Reihe von Vorteilen. So können die Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse wählen, die ihren persönlichen Einkommensverhältnissen am ehesten entspricht und die vorhandenen Freibeträge maximal ausschöpfen.

(Letzte Aktualisierung: 22.08.2013)