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Steuerrecht

Lohnersatzleistung

Die Arten und steuerlichen Auswirkungen der Lohnersatzleistung

Lohnersatzleistung ist der sozialversicherungsrechtliche Ausgleich für fehlendes Arbeitseinkommen. Es gibt Einnahmen, die nicht der Besteuerung unterliegen, zu denen Lohnersatzleistungen gehören. Ein Arbeitnehmer erhält eine Lohnersatzleistung zum Ausgleich für Arbeitseinkommen, das vom Arbeitgeber teilweise oder vollständig aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr gezahlt wird. Die Lohnersatzleistung wird durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert. Die Lohnersatzleistung muss als solche in der Steuererklärung angegeben werden, denn sie wird im Rahmen des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt, wenn es um die Ermittlung des Steuersatzes geht.

Die verschiedenen Arten von Lohnersatzleistungen

Zu den Lohnersatzleistungen, die auch Entgeltersatzleistungen genannt werden, zählen:

  • Arbeitslosengeld I gemäß SGB III
  • Krankengeld sowie Verletzten- und Übergangsgeld für behinderte Menschen oder vergleichbare Lohnersatzleistungen
  • Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz
  • Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld gemäß SGB III
  • Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers gemäß SGB III
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für ältere Arbeitnehmer
  • Aufstockungsbeträge und Altersteilzeitzuschläge nach Beamtenrecht oder Altersteilzeitgesetz

Neben der Lohnersatzleistung, die sich auf den Progressionsvorbehalt auswirkt, gibt es auch Lohnersatzleistungen, die sich nicht auf den Steuersatz auswirken. Dazu gehören unter anderem Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Gründungszuschuss, Eingliederungshilfe, Streikgeld sowie Einkommen aus einem Ein-Euro-Job.

Die Erhöhung des Steuersatzes durch eine Lohnersatzleistung

Grundsätzlich wird eine Lohnersatzleistung steuerfrei ausgezahlt. Die Lohnersatzleistung wird jedoch zur Berechnung des Steuersatzes als steuerfreie Einnahme erfasst und zur Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, mit dem das steuerpflichtige Einkommen versteuert wird. Durch eine Lohnersatzleistung kann es deshalb zu einer Steuernachzahlung kommen oder eine Rückerstattung von Steuern im Vergleich zu einem Jahr ohne Lohnersatzleistung geringer ausfallen.

Lohnersatzleistung und warum eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein kann

Eine getrennte anstelle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung kann bei Ehepaaren dann sinnvoll, wenn nur einer der beiden Ehepartner eine Lohnersatzleistung bezieht. Grund ist, dass sich bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuersatz für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen erhöht, was sich wiederum auf den Steuerbetrag auswirkt, den die beiden Ehepartner zu zahlen hätten. Erfolgt die Veranlagung indes getrennt, wirkt sich der Progressionsvorbehalt lediglich auf den Empfänger der Lohnersatzleistung aus. Allerdings gehen andere steuerliche Vorteile der Zusammenveranlagung verloren, so dass bei einer Lohnersatzleistung im Einzelfall geprüft werden muss, welche Veranlagungsform günstiger ist.

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2013)