https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/steuerrecht/iab
IAB
Die Abkürzung steht für Investitionsabzugsbetrag. Siehe dazu auch § 7g EStG und FG Thüringen, Urt. v. 10.04.2019 – 4 K 442/17.
(Letzte Aktualisierung: 14.09.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.