https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/steuerrecht/gobd
GoBD
Die Abkürzung steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Siehe auch den Beitrag von Henn in DB 2016, S. 254 ff.
(Letzte Aktualisierung: 09.02.2016)
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