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Einkommensteuererklärung
Formale Voraussetzungen, Faktoren und Grundlage für die Festsetzung der Steuer
Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung über die Einkommensverhältnisse eines Steuerpflichtigen. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung der Einkommensteuer, die von Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden, Selbstständigen, Freiberuflern, Rentnern oder anderen Personen zu entrichtet ist, die Arbeitseinkommen, gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie andere Einnahmen erzielen, die der gesetzlichen Steuerpflicht unterliegen.
Formale Voraussetzungen für die Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung darf nur auf den amtlichen Vordrucken durchgeführt werden. Diese werden vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Seit einiger Zeit hat es sich durchgesetzt, die Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Hierfür ist das ELSTER-Programm des Finanzamtes zu verwenden. Wer über keinen Internetzugang verfügt, hat auch weiterhin die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung in Papierform abzugeben. All diejenigen, die gewerbliche ider freiberufliche Einkünfte erzielen, müssen ihre Einkommensteuerklärung allerdings auf elektronischem Weg übermitteln.
Welche Faktoren spielen bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle?
In der Einkommensteuererklärung müssen persönliche Angaben, Angaben zur Religion und zum Familienstand gemacht werden. Der Steuerzahler kann die Einkommensteuererklärung entweder allein oder mit Hilfe eines Steuerberaters erstellen. Im letztgenannten Fall kann ihm eine Fristverlängerung bis Endes des Folgejahres gewährt werden. Ansonsten muss die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr spätestens zum 31. Mai eingereicht werden.
Die Einkommensteuererklärung besteht aus einem Hauptvordruck (dem sogenannten Mantelbogen) und verschiedenen Anlagen. Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen oder Rentner müssen grundsätzlich andere Anlagen als Gewerbetreibende oder Freiberufler ausfüllen. Welche dies sind, teilt das Finanzamt oder ein Steuerberater auf Anfrage mit.
Grundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages
Die in der Einkommensteuererklärung gemachten Angaben dienen als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages. Kirchensteuer muss nur gezahlt werden, wenn die steuerpflichtige Person einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört. In der Einkommensteuererklärung müssen eindeutige und wahrheitsgemäße Angaben zu Lohn, Gehalt, Gewinn, Renten oder anderen Einnahmen gemacht werden, die für die Berechnung der Einkommensteuer eine Rolle spielen. Den Einnahmen müssen die Werbungskosten gegenübergestellt werden. In der Einkommensteuererklärung sind zudem die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen anzugeben, die abgezogen werden können. Stellt sich heraus, dass die steuerpflichtige Person zu viel Lohnsteuer oder Einkommensteuer vorausgezahlt hat, bekommt sie den Differenzbetrag erstattet. Wurde zu wenig Lohnsteuer oder Einkommensteuer vorausgezahlt, kommt es zu einer Nachforderung des Finanzamtes.
(Letzte Aktualisierung: 16.08.2013)