https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/steuerrecht/diva
DIVA
Die Abkürzung „DIVA“ steht für den Digitalen Verwaltungsakt. Siehe dazu auch § 122a AO sowie den Beitrag von Pohl in DB 2020, 867.
(Letzte Aktualisierung: 11.05.2020)
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