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Wegeunfall (SGB VII)
Hier geht s um die Frage, ob ein Unfallgeschehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII steht (siehe dazu auch § 8 Abs. 2 SGB VII).
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) ist ein Sturz bei Prüfung der Fahrbahn auf Glätte vor Antritt einer Fahrt mit einem Pkw zur Arbeit kein Wegeunfall (BSG, Urt. v. 23.01.2018 – B 2 U 3/16 R).
(Letzte Aktualisierung: 24.01.2018)
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