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Sozialrecht

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG)  ist ein Teil des Sozialrechts. Es regelt, ob ein Opfer von Gewalttaten besondere Unterstützung durch den Staat bekommt (Opferentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.1.1985, BGBl. I S. 1, das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.6.2011, BGBl. I S. 1114, geändert worden ist).

§ 1 Abs. 1 S. 1 OEG lautet:

„Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. (…).“

Das Opferentschädigungsgesetz gilt für jede Art von Gewalt, insbesondere auch für sexualisierte Gewalt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da bei dieser Art von Gewalttaten oft Beweisnot vorliegt oder die Opfer erst nach sehr langer Zeit in der Lage sind, die Taten öffentlich zu machen.

(Letzte Aktualisierung: 03.08.2016)