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Kinderbonus/Kindergeldbonus
Siehe dazu § 6 Abs. 3 BKGG:
„Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.“
(Letzte Aktualisierung: 14.09.2020)
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Katja Seiffart
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht
Mail: eisenach@etl-rechtsanwaelte.de