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Sozialrecht

EDV-Berater (freier Mitarbeiter)

Für einen SAP-Berater als freier Mitarbeiter (EDV-Berater) hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.6.2016 – L 4 R 3072/15),  dass die Tätigkeit sozialversicherungsfrei ausgeübt werde:

„Soweit in zeitlicher Hinsicht in einzelnen Fällen die Notwendigkeit der Anwesenheit des Beigeladenen zu 1) zu bestimmten Zeiten in den Räumlichkeiten der Endkundin wegen der Durchführung von Besprechungen und Abstimmungen bestand, war dies nicht Ausfluss der Ausübung eines Direktionsrechts gegenüber dem Beigeladenen zu 1), sondern den Sachzwängen der Auftragsausführung geschuldet. Beruht das Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers auf der Natur der Tätigkeit, ist dies kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (…). Auch das BSG hat jüngst darauf hingewiesen, dass die bloße Anwesenheit eines Auftragnehmers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bei der Durchführung des Auftrages als lediglich äußerer Umstand für sich genommen nicht schon die Annahme einer arbeitnehmertypischen Eingebundenheit des Auftragnehmers in die betriebliche Organisation des Auftraggebers rechtfertigt (…). Gleiches gilt für die Nutzung von beim Auftraggeber vorhandener Software (). Die Verwendung von Mitteln oder Materialien, die im Eigentum und/oder Besitz des Auftraggebers stehen oder die dieser zur Verfügung stellt, ist bei der Durchführung eines Auftrags im Übrigen ohnehin nicht unüblich, sondern wird etwa im Werkvertragsrecht als möglicher Umstand ausdrücklich vorausgesetzt (vgl. § 645 Abs. 1 BGB).“

Ergänzende Hinweise des Experten für Sozialversicherungsrecht:

Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als dass einige Kriterien überraschend gewichtet wurden. Die Nutzung von fremden Betriebsmittel wird von vielen Gerichten als starkes Indiz für eine abhängige Beschäftigung gesehen. Auch die Leistungserbringung in fremden Räumlichkeiten ist regelmäßig ein Argument für eine abhängige Beschäftigung.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle.

(Letzte Aktualisierung: 15.08.2016)