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Basiselterngeld
Das Elterngeld soll Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder zumindest einschränken.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate ein sog. Basiselterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligen und die Eltern dadurch einen Einkommensverlust erleiden. Die Eltern können die Monate untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des entfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Einkommensverluste, die werdende Eltern zwischen dem 01.03.2020 und dem 23.09.2022 wegen der Corona-Pandemie hatten, können Eltern bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern; stattdessen wird das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt.
Für ab dem 01.09.2021 geborene Kinder gilt: Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.
(Letzte Aktualisierung: 01.03.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
Katja Seiffart
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht
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