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Sozialrecht

Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Hierbei handelt es sich um die Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung, genauer die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V.

In der Richtlinie ist bestimmt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Außerdem werden Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gegeben.

Die Richtlinie ist am 01.04.2023 In Kraft getreten.

Siehe auch BAG, Urt. v. 28.06.2023 – 5 AZR 335/22.

(Letzte Aktualisierung: 14.11.2023)

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