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Hörmarke
Bei einer Hörmarke wird ein Klang als Marke angemeldet. Es wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff Klangmarke verwendet (siehe dazu § 11 MarkenV).
Weitere Einzelheiten sind den Hinweisen des Deutschen Patent- und Markenamtes zu entnehmen.
Siehe auch EuG, Urt. v. 07.07.2021 – T-668/19 [aus der Pressemitteilung des Gerichts v. 07.07.2021]:
„Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.“
(Letzte Aktualisierung: 12.07.2021)
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Dr. Diana Taubert
European Design Attorney, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin
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