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Verwaltungskostenpauschale (Wohnungsmiete)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 19.12.2018 – VIII ZR 254/17, MDR 2019, 215):
„Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale stellt eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichende und damit gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksame Vereinbarung dar, sofern aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dieser Pauschale um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.“
(Letzte Aktualisierung: 25.03.2019)
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