https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/mietrecht-weg-recht/sachmangel
Sachmangel
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht (BGH Urteil v. 16.02.2000 – XII ZR 279/97).
Sachmängel können wie folgt in Fallgruppen unterteilt werden:
- Gebrauchsbeeinträchtigungen,
- Beschaffenheitsbeeinträchtigungen,
- Beeinträchtigungen durch rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse.
(Letzte Aktualisierung: 20.05.2019)
Unsere Standorte finden Sie hier.