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Mietrecht / WEG-Recht

Mietererbe

Unter einem Mietererben versteht man einen Erben eines vormaligen, inzwischen verstorbenen Mieters. In der Praxis kommt es häufig zu derartigen Fällen, wenn der Mieter einer Wohnung verstirbt und einen oder mehrere Erben hinterlässt.

Zur Haftung des Mietererben siehe etwa den Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2020, 609.

(Letzte Aktualisierung: 08.10.2020)