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Maklerklausel
Hierbei handelt es sich um eine Klausel in einem Vertrag, der den Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks betrifft. Im Ausnahmefall kann auch ein entsprechender Vertrag über ein Erbbaurecht betroffen sein. Der Inhalt der Klausel ist eine Regelung über die Provision des Maklers.
Gegen eine Maklerklausel können im Einzelfall rechtliche Bedenken bestehen, insbesondere dann, wenn die Klausel das Recht des Maklers auf eine Provision nicht lediglich deklaratorisch festhält, sondern begründet.
Siehe auch den Kurzbeitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2021, 289.
(Letzte Aktualisierung: 11.08.2021)
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