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Luxusmodernisierung
Hier geht es um Modernisierungen einer Mietwohnung, für die der Vermieter eine Anhebung der Miete nach §§ 559, 559b, 559d BGB nicht begehren kann.
Siehe dazu AG Neunbrandenburg, Urt. v. 31.08.2018 – 31 C 298/17:
Der Anbau eines Aufzugs/Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus ist keine „Luxusmodernisierung“.
(Letzte Aktualisierung: 20.09.2018)
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