https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/mietrecht-weg-recht/funkantenne
Funkantenne
Die Installation einer Funkantenne bzw. Amateurfunkantenne auf dem Dach eines Gebäudes ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG. Sie bedarf der Zustimmung aller durch die Veränderung betroffenen bzw. in ihren Rechten beeinträchtigten Wohnungseigentümer.
(Letzte Aktualisierung: 18.05.2017)
Unsere Standorte finden Sie hier.