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ZFA
Diese Abkürzung steht für die/den zahnmedizinische(n) Fachangestellte(n). Hierbei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf.
Hierüber informiert unter anderem ausführlich die Bundesagentur für Arbeit.
(Letzte Aktualisierung: 25.05.2021)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt