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Vorerkrankungsregister
Hierbei handelt sich um von den Krankenkassen geführte Register, welche Vorerkrankungen der bei ihnen (mit-)versicherten Personen enthalten. Rechtsgrundlage stellen u.a. §§ 292, 295, 304 SGB V dar.
Die Frage, ob das Vorerkrankungsregister im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eingesehen werden darf sowie weitere mit dem Register zusammenhängende Fragen sind Gegenstand einer umfänglichen juristischen Diskussion. Siehe dazu auch den Beitrag von Liborius in NJW-Spezial 2020, 9 f. [Einsicht ins Vorerkrankungsregister nach Unfallgeschehen].
(Letzte Aktualisierung: 06.03.2020)
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