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Substantiierungspflicht (Arzthaftungsprozess)
Siehe dazu OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 02.07.2018 – 8 W 18/18:
„An die Substantiierungspflicht der Parteien dürfen im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen gestellt werden, weil vom Patienten regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann.“
(Letzte Aktualisierung: 09.08.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt